Riester Rente bei Arbeitslosigkeit
Häufig wird die Frage gestellt, ob eine Riester Rente auch bei absehbarer Arbeitslosigkeit oder für Hartz-IV-Empfänger sinnvoll ist.
Die Frage lässt sich prinzipiell mit ja beantworten, denn auch als Arbeitslosengeld- oder Hartz-IV-Empfänger bleibt einem die volle Riester-Förderung erhalten.
Was jedoch bei Arbeitslosigkeit problematisch werden kann, ist die Tatsache, dass immer das jeweilige Vorjahreseinkommen maßgeblich für die entsprechenden Mindesteinzahlungen der Versicherten ist. Daher kann im Falle der Arbeitslosigkeit der verlangte Betrag erst einmal zu hoch sein, da dieser ja am Vorjahreseinkommen gemessen wird, welches erheblich höher ist als ein monatliches Arbeitslosengeld.
Dieses Problem ist jedoch lösbar, denn auch wenn weniger eingezahlt wird, bekommt man zumindest eine anteilige Förderung.
Dauert eine Arbeitslosigkeit länger, ist es für den Sparer in der Regel ausreichend, 60 Euro jährlich einzuzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.
Außerdem muss das angesparte Vermögen der Riester Rente bei einem Antrag auf Hartz-IV-Leistungen nicht aufgebraucht werden, damit dem Sparer entsprechende Leistungen bewilligt werden. Das Sparvermögen ist somit sicher und wird nicht angerührt.
Angerechnet werden kann die Riester Rente lediglich dann, wenn jemand während seines gesamten Arbeitslebens so wenig verdient hat, dass er im Rentenalter eine so geringe Altersrente bekommt, dass er auf amtliche Grundsicherung angewiesen ist. In einem solchen Fall wird das Kapital der Riester Rente berücksichtigt und kann eine Kürzung oder gar einen Wegfall der Leistungen zur Grundsicherung zur Folge haben.