Allgemeines über die Riester Rente

Bei der so genannten Riester Rente - benannt wurde diese nach Walter Riester - handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge auf freiwilliger Basis.

Besonders attraktiv wird die Riester Rente durch ihre staatliche Förderung, denn während der Versicherungsnehmer zu Zeiten seines aktiven Arbeitslebens regelmäßig die entsprechenden Beiträge in die Riester Rente einzahlt, erhält er als Bonus staatliche Zulagen und profitiert zudem von attraktiven Steuerfreibeträgen.

Der Anbieter einer Riester Renten-Versicherung garantiert dem Sparenden Rückzahlungen, die mindestens der Höhe der zuvor geleisteten Einzahlungen entsprechen sowie eine Mindestverzinsung.

Aufgrund der Förderungen wird mit der Riester Rente zumeist eine höhere Rendite erzielt als dies bei anderen vergleichbaren Anlagen der Fall ist.

Ein Anspruch auf staatliche Förderung in Form der Riester Rente haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und Beamte sowie alle, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind. Zudem dürfen Zivildienstleistende, Soldaten, Arbeitslose und Eltern, die sich im Erziehungsurlaub befinden, die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge beanspruchen.

Selbstständige und Freiberufler gehören zum Personenkreis, der bisher keine Riester-Förderung erhalten kann, da sie nicht gesetzlich rentenversichert sind und somit keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Die Auszahlungen der Riester Rente beginnen in der Regel nach Vollendung des 65. Lebensjahres, zeitgleich mit der Auszahlung der gesetzlichen Altersrente.

Bezieht der Versicherte jedoch schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres die gesetzliche Altersrente, kann er auch bei der Riester Rente Leistungen ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wobei die monatlichen Auszahlungsbeträge dann geringer sind als bei einem Rentenbeginn mit 65.

Förderung der Riester Rente

Das attraktive staatliche Förderungskonzept der Riester Rente macht diese Form der privaten Altersvorsorge bei den Versicherungsnehmern so beliebt und regt mehr und mehr Deutsche an, zu 'riestern':

Bei einer Einzahlung von jährlich 4 % des eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts (inklusive Förderung) in die Rentenkasse der Riester Rente, bekommt man vom Staat eine Zulage von 154 Euro für jede erwachsene Person sowie 185 Euro pro Kind.

Der eigene Zuzahlungsanteil schrumpft also, je mehr staatliche Förderung man bekommt. Nicht selten werden Förderquoten von 50 % oder mehr erreicht.

Die Kinderzulage von 185 Euro gilt seit dem 01.01.2008, für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Jahr.

Für den Erhalt der vollen Förderung werden bestimmte Mindestsparbeiträge im Jahr vorausgesetzt.

Aufgrund der Kinderzulagen ist die Riester Rente besonders für Familien äußerst lohnenswert.

Weniger geht auch

Es besteht bei der Riester Rente auch die Möglichkeit, weniger zu sparen.

Das heißt, wenn man nur einen gewissen Anteil des geforderten Eigenbeitrages leistet, wir die staatliche Zulage dementsprechend gekürzt.

Werden also beispielsweise bloß 70 % des vollen Beitrages eingezahlt, gibt es auch nur 70 % der Zulagen.